Dienstag, 27. Dezember 2016

27.12.2016 - Wahrheit

Grundgesetz Art 4 (1): Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. 

Außerdem Grundgesetz Art 5 (1): Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.  Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
 

Deshalb sollten solcher Überwachungsphantasien zum deutschen Wahrheitsministerin zu Berlin einfach abgelehnt werden ... das sind merkel'sche DDR-langt-Phantasien aus ihrer FDJ-Sekretärin-Zeit ...

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