Grundgesetz Art 4 (1): Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die
Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind
unverletzlich.
Außerdem Grundgesetz Art 5 (1): Jeder hat das Recht,
seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht
statt.
Deshalb sollten solcher Überwachungsphantasien zum deutschen
Wahrheitsministerin zu Berlin einfach abgelehnt werden ... das sind
merkel'sche DDR-langt-Phantasien aus ihrer FDJ-Sekretärin-Zeit ...
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